Problembeschreibung: #
Damit es in den Praxen nicht zu Anbindungstests mit realen Versicherten () aber fiktiven AU-Daten kommt, stellen wir hiermit die Daten eines fiktiven TK-Versicherten zur Verfügung.
Dieser „fiktive TK-Versicherte“ ermöglicht es alle Prüfungen, wie Strukturdatenprüfung der eAU und Signaturprüfungen, zu durchlaufen, ohne dass ein sozialversicherungsrechtlich relevanter Fall in den TK-Beständen angelegt wird.
Problemlösung: #
Bitte erfassen Sie hierzu folgende Versicherten-Daten im Rahmen einer
Ersatzerfassung:
- IK der TK 101575519
- KV-Nr. T555558879
- Vorname Max
- Nachname TK-Mustermann
- Geburtsdatum 01.01.1995
- Straße Bramfelder Str. 140
- PLZ 22305
- Ort Hamburg
- Versichertenstatus 1
Nach Versand der eAU erhalten Sie eine Fehler-Nachricht.
Hierbei sind folgende Inhalte zu unterscheiden:
Erhalten Sie nach Versand der eAU eine Fehler-Nachricht mit Fehler-Code „100“ und Fehler-Text “ Der Patient ist nicht bei der adressierten Krankenkasse versichert.“, sind alle Prüfungen erfolgreich durchlaufen worden.
Erhalten Sie eine Fehler-Nachricht mit Fehler-Code „101“ und Fehlertext “ Die übermittelte eAU entspricht nicht den Vorgaben und ist nicht lesbar.“, liegen strukturelle Probleme der eAU vor. Wenden Sie sich bitte zur Behebung des Problems an Ihren Softwarehersteller.
Erhalten Sie eine Fehler-Nachricht mit Fehler-Codes beginnend mit „2nn“, liegen Fehler in der eAU-Dokument-Signatur (HBA- oder SMC-B-signiert) vor. Wenden Sie sich bitte zur Behebung des Problems an Ihren Softwarehersteller.
Erhalten Sie eine Fehler-Nachricht mit Fehler-Codes beginnend mit „3nn“, liegen Fehler in der Transport-Signatur vor. Wenden Sie sich bitte zur Behebung des Problems an Ihren Softwarehersteller.
Haben Sie bis zum nächsten Werktag keine Fehler-Nachricht erhalten, wenden Sie sich bitte zur Behebung des Problems an Ihren Softwarehersteller. () Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es höchst problematisch fiktive AU-Daten für reale Versicherte zu senden. Diese Daten bleiben auch nach einer Stornierung der eAU gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist mindestens 6 Jahre (aktuelle Aufbewahrungsfrist) im Krankenkassen-System erhalten.